AGB Garten- und Landschaftsbau Brühl



Ohne schriftliche Bestellung der AGB's wird davon ausgegangen, dass diese bekannt und anerkannt sind. Alle vertraglich abgeschlossenen Kaufverträge, Auftragsbestätigungen und Werkverträge zwischen der Kundschaft als Besteller und der Gartenbau Brühl als Verkäufer und/oder Dienstleister unterliegen in Bezug auf die Garantiefrist Art.210Abs. 4 und Art.371Abs. 3 des OR, womit mit diesem Vertrag die Garantiezeit ab Fertigstellung der Arbeiten oder Lieferungen der Materialien auf maximal 2 Jahre beschränkt als vereinbart gilt. Eine längere Garantiezeit wird ausdrücklich wegbedungen. In Bezug auf die Begrünung (Ansaaten und Bepflanzungen) erlischt die Garantie mit dem Anwachsen der Pflanzen oder dem ersten Rasenschnitt, allerdings bei Bepflanzungen spätestens nach 6 Monaten nach Fertigstellung der Arbeiten. Wird die Pflege der Begrünung nicht an den erstellenden Unternehmer/Dienstleister zusätzlich in Auftrag gegeben, erlischt jegliche Garantie auf die Begrünung. Ein erkannter Mangel muss umgehend nach Erkennung schriftlich bei der Gartenbau Brühl gemeldet werden. Ohne sofortige Mangelanzeige erlischt jegliche Garantie.
Materialhandel und Materialbezüge:

(Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gartenbau Brühl stehen bei jedem Kauf-/Verkaufvertrag,  Werkvertrag und jeder Auftragsbestätigung entgegen jeglichen SIA-Normen, VSS-Normen, OR, ZGB usw. im ersten Rang).

Fehlen bestimmte Regelungen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, weichen von anderen Normen und Gesetzen ab, widersprechen sich oder haben einen anderen Wortlaut, so gelten erstens diese Geschäftsbedingungen folgend die nächst gültige Norm usw. in Reihenfolge des  in Werkvertrag/Auftragsbestätigung, Kauf- oder Verkaufsvertrag abgemachten Wortlaut/Reihenfolge.

Sind gewisse Punkte dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht durchsetzbar, gelten alle Vertragspunkte gleichwohl und es können nur die mangelhaften Punkte, laut oben ersetzt werden.

Die Ware bleibt solange Eigentum der Gartenbau Brühl, bis die Vergütung des gesamten Preises erfolgt ist. Die Ware gilt ab Werk des Herstellers oder Hauptgeschäft der Gartenbau Brühl an den Käufer als übergeben. Frachtschäden sind bei der Speditionsfirma direkt zu reklamieren. Reklamationen können schriftlich innert 5 Tagen nach Erhalt der Ware, beim Hauptsitz der Gartenbau Brühl, unter genauer Beschreibung des Schadens, unter Angabe der Bestellnummer erfolgen. Später eintreffende Meldungen werden nicht mehr akzeptiert. Frachtkosten und Porto gehen zu Lasten des Bestellers. Ohne spezielle Anfrage des Bestellers betreffend dieser Kosten, wird ein marktgerechtes Speditionsunternehmen oder die Post zu marktüblichen Preisen beauftragt. Es besteht bei Pflanzen und Holz im Garten die Möglichkeit, die Ware in Schwarzenburg, nach telefonischer Voranmeldung, abzuholen. Spielgeräte, Pflanzengefässe und Betonprodukte werden in jedem Fall direkt zur Kundschaft geliefert (unter Kostenfolge). Frachtkosten für Betonprodukte: Bis 3 t 300 € pro Fuhre. Bis 6 to 200 € pro Fuhre. Bis 8 to Fr. 100 € pro Fuhre. Ab 8 to frei Haus des Bestellers (Die Zufahrt mit einem LKW breiter als 2.30 m und eine Wendemöglichkeit muss vorhanden sein; andernfalls wird die Ware am nächst möglichen Ort abgeladen. Kranablad pro Tonne 15 €. Paletten werden mit 15 € / Stk. verrechnet und können für 13 € / Stk., in Brühl bei Gartenbau Brühl, oder in anderen Baumärkten retourniert werden. Holzprodukte unter 5000 € Frachtkosten nach Aufwand (Offerte vor Lieferung). Die Bearbeitungsgebühr für Rechnungen unter 100 €  wird mit  20 € in jedem Fall erhoben.

Bei Holz im Garten werden zusätzlich 2% vom Warenwert als LSVA-Zuschlag verrechnet.  Spielgeräte laut Verrechnungskosten Herstellerfirma. Lieferfristen: Normalerweise wird die Ware innert 10 Arbeitstagen beim Empfänger eintreffen. Nicht Lagerware wird normalerweise innert 20 Arbeitstagen eintreffen. Verspätete Lieferungen berechtigen nicht zu Rückgabe oder Preisermässigungen. Die Ware wird geliefert solange Vorrat. Allfällige Preiserhöhungen des Herstellers werden unter Voranmeldung dem Besteller verrechnet. Rechnungen die nicht termingerecht oder nicht vollständig beglichen werden, werden unter Kostenfolge von 30 € pro Mahngang und unter Verzugszins ab erstem Verfallstag mit einem Zinssatz von 9% nachbelastet. Waren die bestellt werden, werden von uns beim Besteller sofort mit einem Email als Bestellung bestätigt. Bei Beträgen über 2000 €, Anteil nach vorheriger Absprache.
Zahlungsarten: - Per Nachnahme – Rechnung zahlbar innert 10 Tagen – Bei Bestellungen ab Bruttowarenwert über 500 € sind 30% Anzahlung zu leisten, Restzahlung nach Erhalt der Ware, per Nachnahme, oder Rechnung innert 10 Tagen zahlbar.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gartenbau Brühl können via E-Mail bestellt werden, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! . Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gartenbau Brühl haben Ihre Gültigkeit im ersten Range. Pflanzenbestellungen unter 500 € müssen in Brühl abgeholt werden oder nach Absprache. Pflanzenlieferungen werden hauptsächlich in den Monaten April/Mai/Juni/September und Oktober ausgeführt. Andere Termine nach Absprache. Bei Betonprodukten werden nur ganze Paletten geliefert. Bei normalen, 6 cm dicken Verbundsteinen kann pro m2 mit 135 kg gerechnet werden. Auf einer Palette befinden sich normalerweise 1l,52 qm. Farbabweichungen im kleinen Rahmen oder Schwundrisse bei Holzartikeln berechtigen nicht zu Reklamationen, Imprägnierungsflecken verschwinden innerhalb von ca. 3 Monaten und berechtigen nicht zu Reklamationen. Farbabweichungen bei Betonprodukten, oder kleine Rostflecken von Gebinden, berichtigen nicht zu Reklamationen. Einbau- und Verlegeanleitungen der Hersteller von Beton- und Holzprodukten sind verbindlich und können bei der Gartenbau Brühl nach Bedarf bestellt. Wir verweisen ausdrücklich auf die Herstellerinformationen, welche in jeder Weise als verbindlich gelten.


Dienstleistungen, Erstellungen und Produkte/Fabrikate:
Allgemeine Geschäftsbedingungen Gartenbau Brühl (Hauptsitz und Filialen).

(Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gartenbau Brühl stehen bei jedem Kauf-/Verkaufvertrag,  Werkvertrag und jeder Auftragsbestätigung entgegen jeglichen SIA-Normen, VSS-Normen, OR, ZGB usw. im ersten Rang).

Fehlen bestimmte Regelungen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, weichen von anderen Normen und Gesetzen ab, widersprechen sich oder haben einen anderen Wortlaut, so gelten erstens diese Geschäftsbedingungen folgend die nächst gültige Norm usw. in Reihenfolge des  in Werkvertrag/Auftragsbestätigung, Kauf- oder Verkaufsvertrag abgemachten Wortlaut/Reihenfolge.

Sind gewisse Punkte dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht durchsetzbar, gelten alle Vertragspunkte gleichwohl und es können nur die mangelhaften Punkte, laut oben ersetzt werden.
Zahlungsmodalitäten:
Sofern keine  anders lautende Bedingungen im Werkvertrag/der Auftragsbestätigung vereinbart worden sind:

Die Bearbeitungsgebühr für Rechnungen unter 100 € wird mit 20 € in jedem Fall erhoben.

Der Rechnungsbetrag ist in EURO zu bezahlen. Der Rechnungsbetrag ist bei Aufträgen bis 5'000 € innerhalb 10 Tagen zu begleichen. Bei Aufträgen ab 5'000 € sind 30% des Auftragsbetrages spätestens 10 Tage nach Erhalt der 1. Akontorechnung zusammen mit der Auftragsbestätigung/des Werkvertrages, ungekürzt zu vergüten.

Weitere 60% sind in der Mitte der Ausführungszeit, 10 Tage nach Erhalt der 2. Akontorechnung, ungekürzt zu vergüten. Die restlichen 10%des Auftragsbetrages sind innert 10 Tagen nach Erhalt der Schlussrechnung, ungekürzt, zu vergüten. Die Auftragsbeträge gelten als netto (ausgenommen anders lautende Bedingungen im Werkvertrag/der Auftragsbestätigung). Eine nicht termingerechte Begleichung der gestellten Rechnungen von der Gartenbau Brühl an den Käufer/die Bauherrschaft gestellt, berechtigen die Gartenbau Brühl ohne Voranmeldung die Arbeiten sofort und unter Kostenfolge einzustellen. Können Arbeiten wegen nicht bezahlen gestellter Rechnungsbeträge, nicht zu Ende geführt werden, ist die Gartenbau Brühl berechtigt, daraus resultierende Kosten oder Gewinnverminderungen dem Verursacher (wer der Verursacher ist, ist alleine Ermessenssache der Gartenbau Brühl) in Rechnung zu stellen.

Reklamationen die nicht geklärt sind, berechtigen zu keinen Preisreduktionen, Vergütungsverspätungen oder Zahlungsrückbehalten. Es ist der gesamte Rechnungsbetrag zu vergüten. Unter 30'000 € wird keine Bank-/Versicherungsgarantie erstellt oder ausgehändigt. Ab 30'000 € wir auf Wunsch des Käufers/Bauherrs eine Versicherungsgarantie auf 2 Jahre geleistet. Die Kosten für diese Versicherungsgarantie wird dem Käufer/Bauherrn vollumfänglich in Rechnung gestellt. Prozentuale Rechnungsabzüge wie zum Beispiel Baureinigung, Bauwesenversicherung, Baureklame usw. werden nicht akzeptiert und können der Gartenbau Brühl nicht in Rechnung gestellt werden und auch nicht dem Rechnungsbetrag abgezogen werden. Ohne separate Regelung in Vereinbarungen wie Auftragsbestätigung/Werkvertrag, werden die Dienstleistungen (Personal, Fahrzeuge, Maschinen, Materialien) nach Aufwand in Regie, nach Tarif VSG (Sektion Bern/Solothurn), abgerechnet.

Die Angebote der Gartenbau Brühl werden mengenmässig möglichst genau zusammen gestellt. Werden jedoch einzelne Positions- oder Abrechnungsmengen von einzelnen, mehreren oder allen Positionen überzogen, sind diese gleichwohl vollumfänglich zum vereinbarten Einheitspreis zu vergüten. Es gibt keine prozentuale Überschreitungsmenge, welche zu einer Nichtvergütung berechtigt (auch dann nicht, wenn die Submission/Offerte durch dritte erstellt wurde, oder eine Nachkontrolle des Angebots von dritten gefordert wurde). Werden durch den Besteller (Kunde/Bauherr oder deren Vertreter) Mehrmengen bestellt, welche zusätzliche Beschaffungs- oder Lieferkosten verursachen, werden diese dem Besteller zusätzlich in Rechnung gestellt. Werden durch die Besteller Positionen des Angebotes von Gartenbau Brühl reduziert oder ganz weg gelassen, kann Gartenbau Brühl den resultierenden Mindergewinn oder dadurch entstandene Kosten vollumfänglich dem Besteller in Rechnung stellen. Falsch adressierte Rechnungen, Fehler in den Rechnungen, oder falsche Wortlaute in den Rechnungen, von Gartenbau Brühl an den Besteller, berechtigen zu keinem Zahlungsaufschub der Rechnung/Zahlung (Änderungen die gerechtfertigt sind, müssen spätestens 5 Tage nach Erhalt der Abrechnung, mittels Vorschlagskorrekturkopie der Rechnung, bei Gartenbau Brühl eintreffen.

Werden Arbeiten nach Aufwand in Regie rapportiert und abgerechnet,  hat der Kunde oder dessen Vertreter die Rapporte täglich vom Bauführer der Gartenbau Brühl zum Visum zu verlangen. Andernfalls gelten die Rapporte auch ohne Unterschrift des Kunden oder dessen Vertreter, als genehmigt. Gartenbau Brühl ist berechtigt, sämtliche Materialien, Pflanzen usw. sowie Dienstleistungen von einem durch sie bestimmten Unternehmer als Lieferant oder Unterakkordanten nach eigener Wahl zu beziehen. Auch muss die Gartenbau Brühl darüber keine Auskünfte gegenüber der Bauherrschaft oder sonst jemandem machen. Können Produkte, Materialien oder Dienstleistungen, welche genau beschrieben sind, durch ein Konkurrenzprodukt mit ähnlichen Eigenschaften in Farbe und Form ersetzt werden., darf dies die Gartenbau Brühl auch ohne spezielle Zustimmung des Käufers/der Bauherrschaft , nach eigenem Ermessen tun, ohne dass dies für die Gartenbau Brühl zu irgend einer Preisermässigung oder anderen Forderung des Käufers/der Bauherrschaft verpflichtet.

Der Käufer/die Bauherrschaft oder deren Vertreter verpflichten sich, bei allen Besprechungen oder Bausitzungen die Entschlüsse und die Begründung der Entschlüsse sofort zu protokollieren und der Gartenbau Brühl innert 24 Stunden schriftlich (Fax/Post) zu zustellen, damit die Gartenbau Brühl diese innert weiteren 24 Std. kontrollieren und im korrekten Fall signiert retournieren kann. Andernfalls gelten die mündlichen Aussagen des zuständigen Verkäufers/Bauführers der Gartenbau Brühl bei Unstimmigkeiten!

Tief- und Gartenbauarbeiten sind wetterabhängig. Durch diese elementaren Faktoren beeinflusst, hat die Gartenbau Brühl das Recht, Arbeiten welche zu schlechten (Regen, Frost, Schnee, usw.) Witterungsbedingungen ausgeführt werden sollen, die Arbeiten einzustellen und zu warten, bis die Wetterverhältnisse wieder stimmen. Wann dies ist, ist alleine Ermessenssache der Gartenbau Brühl. Sollen auf Verlangen der Bauherrschaft dennoch Arbeiten erstellt oder Lieferungen ausgeführt werden, geschieht dies in jedem Falle auf Verantwortung des Käufers/der Bauherrschaft und die Gartenbau Brühl ist von Folgeschäden, ohne schriftliche, vorgängige Abmahnung, von Garantieleistungen entbunden. Müssen auf Verlangen der Bauherrschaft Rasen oder Bepflanzungen zu Unzeiten erstellt werden, entfällt jegliche Garantieleistung und zusätzliche Kosten wie Giessen usw. werden zusätzlich nach Aufwand in Regie abgerechnet.

Bei der Erstellung von Rasen empfiehlt die Gartenbau Brühl in jedem Falle ein Vorauflaufherbizid und im Frühjahr ein Herbizid gegen Hirse anzuwenden. Werden diese zusätzlichen Dienstleistungen nicht selbständig durch den Käufer/die Bauherrschaft bei der Gartenbau Brühl bestellt und durch die Gartenbau Brühl ausgeführt, ist die Gartenbau Brühl betreffend Hirsenbefall oder Unkrautbefall in Rasensaaten von Garantieleistungen entbunden.

Am Ausführungstag gültige, nachgeführte Leitungspläne von folgenden Werken, sind der Gartenbau Brühl mindestens 48 Std. vor Baubeginn, komplett auszuhändigen, oder vom Leitungsersteller klar auf der Baustelle auszustecken und zu erklären. Fehlen die Grenzpunkte des zu bebauenden Grundstückes hat der Käufer/die Bauherrschaft diese durch den Geometer 48 Std. vor Baubeginn, komplett ausstecken und der Gartenbau Brühl erklären zu lassen. Andernfalls lehnt Gartenbau Brühl jegliche Verantwortung betreffend zu erstellenden Bauwerken auf dem zu bebauenden Grundstück und Schäden an angrenzen Grundstücken hundert prozentig ab.

Sind für die Erstellung von Bauwerken Baubewilligungen und spezielle Normen notwendig, hat diese der Käufer/die Bauherrschaft vorgängig bei der entsprechenden Stelle einzureichen und genehmigen zu lassen. Die Gartenbau Brühl ist unaufgefordert über spezielle Normen und gültiges Baugesuch bereits bei der Offertstellung zu informieren. Wird ein Bauwerk ohne gültige Baubewilligung erstellt, geschieht dies auf hundert prozentige Verantwortung des Käufers/der Bauherrschaft.

Es ist Gartenbau Brühl eine LKW-taugliche Zufahrt zur Baustelle während der ganzen Bauzeit zu gewähren. Die Benützung von fremden Parzellen, Strassen, Wegen usw. muss gewährleistet sein und durch den Käufer/die Bauherrschaft vorgängig schriftlich von den Besitzern bewilligt werden.

Gehwegplatten, Verbundsteine, usw. werden ohne spezielle Bestellung des Käufers/der Bauherrschaft direkt an die Fassade verlegt. Dies kann Folgeschäden hervorrufen.

Um Schäden zu verhindern, bauen wir auf speziell, schriftlich bestellten Auftrag ein Distanzgewebe unter Kostenfolge ein. Gehwegplatten werden normalerweise gestossen verlegt (ohne spezielle Fugen). Dies kann zu Folgeschäden führen. Um Schäden zu verhindern, bauen wir auf speziell, schriftlich bestellten Auftrag Kunststoffkreuze unter Kostenfolge ein. Werden diese Bestellungen durch die Bauherrschaft nicht gemacht, ist Gartenbau Brühl nicht haftbar bei Folgeschäden.

Auffüllungen über 20 cm, welche durch die Gartenbau Brühl ausgeführt werden sind nur garantiepflichtig, wenn dies speziell, schriftlich, vor Ausführung der Arbeiten mit Gartenbau Brühl vereinbart wurde. Andernfalls ist Gartenbau Brühl von jeglichen Garantieleistungen entbunden.
Gartenbau Brühl geht davon aus, dass sämtliche Bauführer, Architekten oder ähnliche, 100 %-tig unterschriftsberechtigt sind und zu 100 Prozent bevollmächtigt sind, Entscheide in unbegrenzter, finanzieller Höhe zu entscheiden und allenfalls in Auftrag zu geben. Andernfalls ist vor Baubeginn eine Liste mit den Handlungsbevollmächtigten an die Gartenbau Brühl zu zustellen. Gerichtsstand ist in jedem Fall 50321 Brühl-Rheinlad. Das Bauwerk darf unentgeltlich als Referenz angegeben werden.